Kurzarbeitergeld: 30.6. wichtige Frist!
Ende Juni läuft eine wichtige Frist ab, die Unternehmen bei der Beantragung (Erstattung) von Kurzarbeitergeld beachten müssen: Bis zum 30.6. besteht letztmalig die Möglichkeit, Kurzarbeit für den Monat März abzurechnen.
Näheres dazu siehe Anlage.
Anhänge:
Weitere Beiträge
Montag, 16. März 2026 - 14:00
Freitag, 13. März 2026 - 13:37
Freitag, 13. März 2026 - 11:35
Erstellt am
Montag, 22. Juni 2020 - 14:51
Autor*in
Dr. Stefan Röllinghoff